Enterprise-Vertragsbedingungen für SIP-Trunk-Services in der Schweiz
Einführung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Virtual-Call GmbH (Schweiz) gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.
Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Virtual-Call GmbH (Schweiz)» («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.
Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der Virtual-Call GmbH geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite von Virtual-Call GmbH Auskunft. Virtual-Call GmbH kann zur Leistungserbringung Dritter beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Virtual-Call GmbH Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Virtual-Call GmbH ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
Virtual-Call GmbH besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird Virtual-Call GmbH wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Virtual-Call GmbH ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass ausreichend Guthaben auf seinem Prepaid-Konto vorhanden ist, um den Betrieb der gebuchten Dienste aufrechtzuerhalten. Konten ohne Nutzung werden nach 60 oder 120 Tagen gelöscht; anschliessend werden zugehörige Telefonnummern wieder freigegeben. Entscheidend für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des letzten Anrufs.
Etwaiges verbleibendes Prepaid-Guthaben wird – unabhängig vom Grund oder der Form der Beendigung (durch den Kunden, durch Inaktivität oder durch das Unternehmen) – nicht zurückerstattet und nicht auf Dritte übertragen.
Bei Zahlung auf Rechnung (Post Paid), hat der Kunde eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsumsätzen, mindestens aber CHF/EUR 300.00 beim Abschluss des Vertrages (Vertrag ist Voraussetzung für Zahlung auf Rechnung) zu leisten. Die Leistungen von Virtual-Call GmbH können erst genutzt werden nach Eingang der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung hat in Form einer Vorauszahlung zu erfolgen.
Virtual-Call GmbH behält sich vor, jederzeit offene Forderungen des Kunden mit der geleisteten Sicherheit aus dem Vertragsverhältnis zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn Virtual-Call GmbH die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der Virtual-Call GmbH beglichen hat.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.
Die Dienstleistungen sind bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden-Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Virtual-Call GmbH für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich:
Weicht das Telefonaufkommen erheblich vom üblichen Geschäftskunden-Gebrauch ab (Cloud-Telefonanlage, SIP-Trunk), d. h. werden überwiegend nur eingehende Anrufe getätigt, behält sich Virtual-Call GmbH das Recht vor, die Tarife für den Kunden entsprechend anzupassen und eingehende Anrufe entsprechend dem Call-Center Tarif zu verrechnen.
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Virtual-Call GmbH den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.
Mit Virtual-Call können Notrufe abgesetzt werden. Da Virtual-Call überall dort verwendet werden kann, wo der Kunde Zugang zum Internet hat, ist es wichtig, dass die Adressdaten im Benutzerkonto mit denen des Standortes des VoIP-Telefons übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Anruf im Fall eines Notrufs auch an die richtige Notrufzentrale weitergeleitet wird und rechtzeitig Hilfe eintrifft. Der Kunde hat daher in regelmässigen Abständen zu prüfen, ob die persönlichen Angaben im Benutzerkonto stimmen und ändert diese, falls notwendig.
Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc.). Die Benützung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter, z. T. von Virtual-Call GmbH vorbestimmter Geräte durch den Kunden voraus. Er ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selbst verantwortlich. Virtual-Call GmbH gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.
Virtual-Call GmbH ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzten Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen.
Massgebend sind jeweils die aktuellen auf www.virtual-call.com publizierten Preise und Gebühren von Virtual-Call GmbH. Virtual-Call GmbH kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.
Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anderslautender fernmelderechtlicher Vorgaben erhebt Virtual-Call GmbH für das Sperren und Entsperren eine Sperrgebühr.
Virtual-Call GmbH erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 20 Tage. Einwände des Kunden zu Nutzungsgebühren müssen innerhalb 2 Wochen nach Zustellung der Rechnung erfolgen, danach gelten sie als vom Kunden akzeptiert.
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne Weiteres in Verzug und Virtual-Call GmbH kann soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde schuldet Virtual-Call GmbH einen Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF/EUR 25.— pro Mahnung.
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z. B. IP-Adresse). Virtual-Call GmbH stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden, sofern Virtual-Call GmbH nicht ausdrücklich einwilligt.
Bei portierten Telefonnummern beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Monate. Wechselt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums zu einem anderen Telefonanbieter, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF/EUR 100.- erhoben.
Die Mindestlaufzeit für internationale Rufnummern beträgt 3 Monate, der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass stets genügend Guthaben (bei Prepaid) vorhanden ist, um die Kosten der Rufnummern für folgende Monate zu decken. Ist nicht genügend Guthaben vorhanden, um die Kosten abzubuchen, werden die Rufnummern gelöscht und an die jeweiligen Regulierungsbehörden zurückgegeben.
Virtual-Call gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,999 % bei jährlicher Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Plattform und Dienstleistungen während den regulären Wartungsfenstern. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ oder MESZ).
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Plattform und Dienstleistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von Virtual-Call liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen Virtual-Call aufgrund einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur des Kunden durch äussere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zur Plattform und Dienstleistungen vorübergehend einschränkt.
Der Kunde meldet Störungen der Verfügbarkeit Virtual-Call unverzüglich. Die Verfügbarkeit gilt erst ab Vorlage der Störungsmeldung des Kunden als gemindert und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt haben, oder Fehlkonfigurationen durch den Kunden stellen keine Störung dar.
Die Virtual-Call GmbH haftet nicht für Umsatzausfälle aufgrund Unterbrüchen und Störungen.
Virtual-Call GmbH trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist oder dass nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
Bei Vertragsverletzungen haftet Virtual-Call GmbH für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Virtual-Call GmbH ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber 50'000 CHF/EUR.
Die Haftung von Virtual-Call GmbH für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge von Downloads ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
Virtual-Call GmbH haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
Wird an anderer Stelle keine Mindestlaufzeit festgelegt, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweils laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugsdauer vorzeitig eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Virtual-Call GmbH die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Kündigt Virtual-Call GmbH vorzeitig, ohne dass ein berechtigter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.
Virtual-Call GmbH behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen gibt Virtual-Call GmbH dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Virtual-Call GmbH Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Virtual-Call GmbH eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Virtual-Call GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Virtual-Call GmbH informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit Virtual-Call GmbH ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Virtual-Call unterstützt den Teilnehmer im Rahmen des normalen Supports und gibt Rahmenbedingungen vor, die gegeben sein müssen, damit die Dienstleistungen von Virtual-Call genutzt werden können. Die Installation von Software und Hardware sowie deren Konfiguration für einen ordentlichen und funktionierenden Betrieb sind Sachen des Kunden.
Standard-Reaktionszeit: 24 - 48 Stunden.
Für Leistungen, die über den normalen Support hinausgehen, gelten die Support-Konditionen von Virtual-Call, diese werden mit einem Stundensatz von CHF/EUR 180.00 verrechnet, mit einer Taktung von 15 Minuten.
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von Virtual-Call GmbH verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.
Die Übertragung des Vertrags oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Virtual-Call GmbH ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Virtual-Call GmbH kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an Virtual-Call GmbH oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Virtual-Call GmbH diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Virtual-Call GmbH
Stettbachstrasse 6
8600 Dübendorf
Schweiz
Telefon: +41 (0) 58 881 13 00
E-Mail: kontakt@virtual-call.com
Gültig ab: 1. April 2024